Sozialförderung
Die Sozialförderung ist im Einzelfall möglich, wenn das pro-Kopf-Netto-Einkommen unter 470,00 € (als Richtwert) liegt oder eine besondere Härtesituation vorliegt.
Die Sozialförderung beträgt pro Person und pro Maßnahme maximal 50,00 € und kann für maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr für diese Person beantragt werden. Die Teilnehmer zahlen mindestens 10,00 € pro Tag als Teilnehmerbeitrag. Die besondere finanzielle Härtesituation muss begründet werden. Weitere Nachweise sind nicht vorzulegen. Eine grundsätzliche Abweichung ist nur im äußersten Härtefall möglich und bedarf der gesonderten Darstellung der Notlage.
Bitte schreibe bei der Anmeldung folgende Daten in das Feld "Förderung":
Ich beantrage Sozial- und Familienförderung. Im Familienhaushalt leben __ Kinder ohne eigenes Einkommen. Ich erfülle die Fördervoraussetzungen. Begründung: ...
Geltung
Diese Förderung gilt für mehrtägige Veranstaltungen - keine (verlängerten) Wochenendaktionen - in den Bereichen
- Großveranstaltung,
- Bildung,
- Freizeit/Bibelwoche und
- internationale Begegnung,
die sich in direkter Trägerschaft der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Mitteldeutschland und ihren Abteilungen befinden.
Darüber hinaus kann die Teilnahme an mehrtätigen Maßnahmen von Ortsgruppen der Adventjugend BMV (z. B. Sommerfreizeiten von Ortsgruppen) unterstützt werden, wenn diese Veranstaltungen im "unterwegs" mindestens einmal ausgeschrieben wurden.
Netto-Einkommen
Das Nettoeinkommen beinhaltet im Rahmen dieser Förderung neben Verdienst durch Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit auch solche Einnahmen wie Unterhaltsleistungen, Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld und ähnliche Leistungen. Wohngeld braucht nicht in das Netto-Einkommen eingerechnet zu werden.
Das Pro-Kopf-Netto-Einkommen wird berechnet, indem das gesamte Netto-Einkommen der Familie durch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder geteilt wird.