Förderung von Kindern und Jugendlichen, die außerschulischen Musikschulunterricht erhalten, bei Teilnahme an Veranstaltungen der Berlin-Mitteldeutschen Vereinigung

Viele Kinder und Jugendliche in der Berlin-Mitteldeutschen Vereinigung nehmen am außerschulischen Musikschulunterricht teil. Die Schüler investieren über viele Jahre Freizeit und Fleiß, um ein Musikinstrument zu erlernen. Dieser fakultative Musikschulbesuch der Kinder ist für deren Eltern oft mit hohen zusätzlichen Ausbildungskosten verbunden. 

Die BMV unterstützt dieses Engagement durch Ermäßigung der Teilnehmerbeiträge von Veranstaltungen der BMV (Musik- und Jugendabteilung). Diese Veranstaltungen sind im Veranstaltungskalender entsprechend gekennzeichnet. Für diese Unterstützung bilden die jährlichen Musikschulgebühren die Grundlage. Unterstützt werden kindergeldanspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren, die in Berlin, Land Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leben und regelmäßig am außerschulischen Musikschulunterricht teilnehmen. 

Der Unterricht sollte in einer kommunalen Musikschule oder einer qualitativ vergleichbaren Einrichtung stattfinden. Zur Berechnung der möglichen Ermäßigung der Teilnehmerbeiträge können bis maximal 500,00 € der jährlichen Musikschulgebühren berücksichtigt werden. Zusatzkosten wie beispielsweise Leihgebühren für Musikinstrumente finden keine Berücksichtigung. 

Pro Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages bis zu 50 Prozent (Nach Abzug der Familien- und Sozialförderung) möglich. Dabei muss ein Mindestbetrag von 10,00 € pro Tag als Teilnehmerbeitrag gewährleistet bleiben. Die Inanspruchnahme der möglichen Ermäßigung muss in dem Schuljahr erfolgen, indem diese Förderung beantragt wurde. Aufgrund des ohnehin sehr geringen Teilnehmerpreises sind Großveranstaltungen wie u. a. das Pfingstjugendtreffen, das Himmelfahrtslager und das Herbstjugendtreffen von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Zur unkomplizierten Beantragung der Ermäßigung für Veranstaltungsangebote der BMV genügt das Formular, dass auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht. Dem Antrag sind die Kopien der Musikschulrechnung und ggf. eine Bestätigung der Musikschule über bereits absolvierte Musikschuljahre beizufügen. Außerdem wird ein Kindergeldnachweis der Musikschüler benötigt. Die Unterstützung ist unabhängig von der Anzahl der Geschwisterkinder und der jeweils erlernten Instrumente. 

Ziel dieser Förderung ist der mittel- und langfristige Erhalt der Musikalität innerhalb unserer Freikirche.

Bitte schreibe bei der Anmeldung folgenden Satz in das Feld "Förderung":

Ich beantrage Musikschulföderung. Den Antrag und die gewünschten Belege schicke ich an bmv@adventjugend.de.