Familienförderung

Die Familienförderung ist grundsätzlich möglich, wenn das pro-Kopf-Netto-Einkommen unter 800,00 € liegt.

Die Förderung richtet sich dabei nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ohne eigenes Einkommen. Die Teilnehmer zahlen mindestens 10,00 € pro Tag als Teilnehmerbeitrag. Die Förderung ist wie folgt gestaffelt: 

  •   0,00 € Förderung bei Einzelkindern
  •  20,00 € Förderung pro teilnehmender Person bei zwei Kindern einer Familie
  • + 5,00 € Förderung pro teilnehmender Person je weiterem Kind einer Familie.

Bitte schreibe bei der Anmeldung folgende Daten in das Feld "Förderung":

Ich beantrage Familienförderung. Im Familienhaushalt leben __ Kinder ohne eigenes Einkommen. Ich erfülle die Fördervoraussetzungen.

Geltung

Diese Förderung gilt für mehrtägige Veranstaltungen - keine (verlängerten) Wochenendaktionen - in den Bereichen

  • Großveranstaltung,
  • Bildung,
  • Freizeit/Bibelwoche und
  • internationale Begegnung, 

die sich in direkter Trägerschaft der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Mitteldeutschland und ihren Abteilungen befinden. 

Darüber hinaus kann die Teilnahme an mehrtätigen Maßnahmen von Ortsgruppen der Adventjugend BMV (z. B. Sommerfreizeiten von Ortsgruppen) unterstützt werden, wenn diese Veranstaltungen im "unterwegs" mindestens einmal ausgeschrieben wurden. 

Netto-Einkommen

Das Nettoeinkommen beinhaltet im Rahmen dieser Förderung neben Verdienst durch Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit auch solche Einnahmen wie Unterhaltsleistungen, Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld und ähnliche Leistungen. Wohngeld braucht nicht in das Netto-Einkommen eingerechnet zu werden. 

Das Pro-Kopf-Netto-Einkommen wird berechnet, indem das gesamte Netto-Einkommen der Familie durch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder geteilt wird.